Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Online-Terminvereinbarung für bis zu 5 Fahrzeuge

Wenn Sie mehr als 5 Fahrzeuge anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Übertragung einer Taxi oder Mietwagengenehmigung ist genehmigt worden
  • Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen 
  • Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen  Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde des bisherigen Unternehmens
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeummeldung 

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Betriebsaufnahme nach Übertragung ist in der Genehmigungsgebühr enthalten. Für die Gewerbemeldung werden zusätzlich 47 bis 50  Euro (abhängig von der Rechtsform) fällig.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr, Gewerbeordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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