Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Online-Terminvereinbarung für bis zu 5 Fahrzeuge

Wenn Sie mehr als 5 Fahrzeuge anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Übertragung einer Taxi oder Mietwagengenehmigung ist genehmigt worden
  • Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen 
  • Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen  Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Zulassung als Taxi oder Mietwagen
  • Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde des bisherigen Unternehmens
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (nicht älter als ein Monat)
  • Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (nicht älter als ein Monat)
  • Nachweis über eine gültige Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über den Einbau eines TSE-fähigen EU-Wegstreckenzählers beziehungsweise EU-Taxameters

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

Die Betriebsaufnahme nach Übertragung ist in der Genehmigungsgebühr enthalten. Für die Gewerbemeldung werden zusätzlich 40 bis 60 Euro (abhängig von der Rechtsform) fällig.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Grundsätzlich ja. Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben TSE.

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr, Gewerbeordnung

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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