Beitragserstattung aus der Rentenversicherung
Wenn Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Beschreibung
- Mit einer Beitragserstattung können gezahlte Rentenversicherungsbeiträge an Versicherte beziehungsweise an deren Hinterbliebene – auf Antrag – zurückgezahlt werden. Eine Beitragserstattung kommt in der Regel bei Beamten, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden, in Frage, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, aber dort die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben.
- Bei Ihrem Termin füllen wir die Antragsformulare aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Dadurch ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger gewährleistet.
Voraussetzungen
Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- für Beamte: Ernennungsurkunden
- Steueridentifikationsnummer
Weitere Unterlagen nach Absprache. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Notwendige Kopien fertigen wir an und beglaubigen sie auch – beides kostenfrei!
Wenn Sie selbst nicht vorsprechen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Termin
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Raum: Zimmer-Nr. 442 - 444
Nur nach Terminvereinbarung