Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund

Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind blind, taub, schwerhörig oder völlig hilflos.
  • Die Hundehaltung ist für Sie medizinisch unentbehrlich. Ein lediglich dienlicher oder förderlicher Aspekt der Hundehaltung ist nicht ausreichend, auch wenn dieser ärztlich bescheinigt wird.
  • Ihr Hund ist für den Einsatz als Assistenzhund geeignet.

Benötigte Unterlagen

Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen. In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Angaben zur Art der Behinderung
  • ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Hund unmittelbar und in besonderem Maße auf Ihre Behinderung einwirkt oder in ganz besonderem Maße unverzichtbare Hilfeleistungen erbringt, die die Benachteiligungen der konkreten Behinderung unmittelbar lindern

Bitte geben Sie im Antragsschreiben auch Ihre Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen an.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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