Auskunft zur Zulassung finanzierter Fahrzeuge

Prüfen Sie hier, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihr finanziertes Fahrzeug vorliegt, um es zulassen zu können.

Beschreibung

Die Auskunft erstreckt sich über Zulassungsbescheinigungen finanzierter Fahrzeuge, welche von den Leasing- oder Finanzierungsbanken und den Händler*innen an die Zulassungsbehörde geschickt werden.

Sobald diese bei uns eingegangen und erfasst wurden, können Sie diese Auskunft nutzen.

Diese Auskunft betrifft nur Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZBII), die Ihnen nicht ausgehändigt wurden. Diese müssen an die „Zulassungsbehörde, Eichstätterstr. 2, 80686 München“, geschickt werden. Eine Bearbeitung von einem der Bürgerbüros ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • bei einem fabrikneuen Fahrzeug die ZBII-Nummer (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • bei einem schon einmal zugelassenen Fahrzeug das bisherige Kennzeichen oder die ZBII-Nummer

Das bisherige Kennzeichen oder die ZBII-Nummer erhalten Sie von Ihrem Leasinggeber oder Ihrem Händler.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Auskunft ist abrufbar, sobald die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns eingegangen ist und erfasst wurde.

Wenn Sie eine positive Auskunft erhalten, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Fragen & Antworten

Diese erhalten Sie von Ihrem Händler oder von Ihrer Leasing- beziehungsweise Finanzierungsbank.

Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Entweder ist Ihre ZBII noch nicht bei uns eingegangen oder die Aufbewahrungsfrist ist bereits abgelaufen und Ihre ZBII wurde wieder zurückgesendet.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Leasing- beziehungsweise Finanzierungsbank oder Ihrem*r Händler*in. Meistens dauert es ein paar Tage, bis Ihre ZBII bei uns eingeht.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-98936272

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Ähnliche Leistungen

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Probleme bei Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.

Fahrzeug-Veräußerungsmitteilung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als bisherige*r Halter*in verpflichtet, den Eigentümerwechsel Ihrer Kfz-Zulassungsstelle zu melden (Veräußerungsanzeige).

Internationaler Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.

Halter- und Datenbestätigung für Kraftfahrzeuge

Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.

Eintrag technischer Änderungen in Fahrzeugpapiere

Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.

Änderung der Adresse in Fahrzeugpapieren

Hat sich die Adresse der Person oder der Firma geändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.