Auskunft zur Zulassung finanzierter Fahrzeuge
Prüfen Sie hier, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II für Ihr finanziertes Fahrzeug vorliegt, um es zulassen zu können.
Beschreibung
Die Auskunft erstreckt sich über Zulassungsbescheinigungen finanzierter Fahrzeuge, welche von den Leasing- oder Finanzierungsbanken und den Händler*innen an die Zulassungsbehörde geschickt werden.
Sobald diese bei uns eingegangen und erfasst wurden, können Sie diese Auskunft nutzen.
Diese Auskunft betrifft nur Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZBII), die Ihnen nicht ausgehändigt wurden. Diese müssen an die „Zulassungsbehörde, Eichstätterstr. 2, 80686 München“, geschickt werden. Eine Bearbeitung von einem der Bürgerbüros ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- bei einem fabrikneuen Fahrzeug die ZBII-Nummer (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- bei einem schon einmal zugelassenen Fahrzeug das bisherige Kennzeichen oder die ZBII-Nummer
Das bisherige Kennzeichen oder die ZBII-Nummer erhalten Sie von Ihrem Leasinggeber oder Ihrem Händler.
Fragen & Antworten
Diese erhalten Sie von Ihrem Händler oder von Ihrer Leasing- beziehungsweise Finanzierungsbank.
Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Entweder ist Ihre ZBII noch nicht bei uns eingegangen oder die Aufbewahrungsfrist ist bereits abgelaufen und Ihre ZBII wurde wieder zurückgesendet.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Leasing- beziehungsweise Finanzierungsbank oder Ihrem*r Händler*in. Meistens dauert es ein paar Tage, bis Ihre ZBII bei uns eingeht.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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