Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.
Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.
Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.
Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.