Personaländerung melden (§47 SGB VIII)
Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung müssen Sie personelle Änderungen unverzüglich der Stadt München anzeigen.
Beschreibung
Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung sind Sie verpflichtet, personelle Änderungen unverzüglich der Landeshauptstadt München als zuständige Aufsichtsbehörde zu melden (gemäß § 47 SGB VIII). Sie müssen dabei den Namen und die Ausbildung des Personals angeben. Nutzen Sie dafür bitte die Personalliste unter Links & Downloads und laden diese im Online-Formular „Personaländerung melden“ hoch.
Wichtiger Hinweis
Sie müssen für jede Einrichtung ein eigenes Formular ausfüllen.
Voraussetzungen
Sie sind freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung und es hat sich eine Änderung bei Ihrem pädagogischen Personal ergeben.
Benötigte Unterlagen
Personalliste (unter Links & Downloads)
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Aufsicht und Koordination
Landeshauptstadt München
Internet
Post
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Adresse
Landsberger Straße 30
80339 München