Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Beschreibung
Vor der Einreise
Für die Einreise nach Deutschland brauchen Sie in der Regel ein Visum. Alle Hinweise zum Visumverfahren finden Sie in unseren Erstinformationen.
Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Bevor Ihr nationales D-Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel abläuft, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie können Ihren Antrag und die benötigten Unterlagen online einreichen:
- Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
- Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern.
- In dieser Bestätigung steht, dass Ihr aktueller Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und Sie im bisherigen Umfang arbeiten können.
- Die Bestätigung können Sie als Nachweis bei Behörden oder an Ihrem Arbeitsplatz vorlegen.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Nationalpass oder Passersatz
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- Arbeitsvertrag
- Vollständig ausgefüllte Versicherung zur Ausübung der Beschäftigung(nur bei Erstantrag, bitte zusammen mit dem Arbeitsvertrag hochladen)
- Ausgefülltes Formblatt " Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Letzte drei Gehaltsnachweise (nur bei Verlängerung)
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 19c AufenthG, BeschV
Ausländerbehörde
Internet
Telefon
Post
Ausländerbehörde
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45454
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock
Nur mit Termin
Nur nach Terminvereinbarung