Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Beschreibung
Bitte studieren Sie die nachstehenden Informationen genau, bevor Sie eine Terminbuchung vornehmen.
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigt werden. Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzt*innen ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) für das Stadtgebiet München gemeldet sind.
Die Online-Terminbuchung wird jeweils am Montag (vormittags) für die nächste Woche frei geschaltet.
Voraussetzungen
Folgende Punkte sind bei der Erstellung oder Beglaubigung zu beachten:
- Der/die ausstellende Ärzt*in muss im Stadtgebiet München ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) gemeldet sein.
- Die ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln muss im Original vorgelegt werden. Ein Abdruck oder eine digitales Einreichung der Bescheinigung ist nicht ausreichend.
- Die ärztliche Bescheinigung muss immer mit Stempel und Unterschrift von der/dem ausstellenden Ärzt*in versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung"). Der Name des/der Ärzt*in muss im Stempel enthalten sein.
- Es wird dringend geraten, die Rechtslage in den zu bereisenden Ziel- und Transitländern vor Antritt der Reise zu klären. Informieren Sie sich hierzu bei der diplomatischen Vertretung der jeweiligen Reiseländer.
Das Gesundheitsreferat übernimmt keine Garantie für die Mitnahme von Betäubungsmitteln oder medizinisch verordnetem Cannabis auf Reisen.
Benötigte Unterlagen
- Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel (gegebenenfalls auch Namensstempel) und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes.
- Personalausweis oder Reisepass
- Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann eine Person bevollmächtigt werden. Diese benötigt:
- eine schriftliche Vollmacht
- Personalausweis/ Reisepass in Kopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/ Reisepass der bevollmächtigten Person
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +48 89 233-12747848
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Raum: Zimmer 2041
E-Mail-Adresse: meldestelle-medizinalwesen.gsr@muenchen.de
Sprechzeiten (nur mit Termin)
Montag
9 - 12 Uhr
Dienstag
9 - 12 Uhr
Donnerstag
13 - 16.30 Uhr