Antrag auf Stiftungsmittel – Soziale Einrichtungen
Als Körperschaft können Sie Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für Projekte in München beantragen.
Beschreibung
Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für (soziale) Einrichtungen.
Zuschussantrag auf Stiftungsmitteln Institutionen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- steuerbegünstigte Körperschaften,
- für Projekte in München
- die unmittelbar dem betroffenen Personenkreis zugute kommen.
Eine Unterstützung ist nur möglich wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unter Links & Downloads) mit
- aktuellem Freistellungsbescheid des Finanzamtes (bestehend aus 3 Seiten)
Fragen & Antworten
Was kann gefördert werden?
- bewährte Projekte, Strukturen und Hilfsangebote
- Projekte mit neuen Ansatzpunkten und Anstoß-Charakter
- Projekte zur Verbesserung von Einrichtungen
- Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe und Eigeninitiative
- Eine Beantragung von Fördermitteln für Honorarkosten im Rahmen eines Projekts ist möglich.
- projektbezogene anteilige Personal- und Verwaltungskosten (wie Honorare)
Was wird nicht gefördert?
- laufenden Verwaltungskosten, Mietkosten und Energiekosten
- laufenden Personalkosten (Finanzierung von festen oder zeitlich begrenzten Stellen)
- Büroausstattung für bestehendes Personal
- Dauerförderung (nur in begrenztem Ausmaß möglich)
- nachträgliche Defizitfinanzierung für schon stattgefundene Projekte und Anschaffungen
Hinweis:
- Vorrangige (gesetzliche) Leistungen müssen vorher ausgeschöpft sein.
- Stiftungsmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
- Preisnachlässe und Skonti sind zu nutzen, ansonsten könnten sich Rückzahlungsverpflichtungen ergeben.
Rechtliche Grundlagen
Stiftungsmittel sind freiwillige Leistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat