Anregung einer rechtlichen Betreuung
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Beschreibung
Die Kontrolle im gesamten Betreuungsverfahren obliegt dem Amtsgericht/Betreuungsgericht.
Für die Betreuungsführung wird möglichst eine geeignete Person aus dem Angehörigen-/ Verwandtenkreis oder eine andere Vertrauensperson ausgewählt. Voraussetzung ist, dass keine Interessenkonflikte bestehen. Ist keine ehrenamtliche Betreuung möglich, wird ein*e Berufsbetreuer*in bestellt.
Wenngleich die Wünsche der betroffenen Person vorrangig berücksichtigt werden, kann die gerichtliche Entscheidung vom ursprünglichen Vorschlag abweichen. Beachten Sie auch, dass Sie die Anregung nicht mehr zurückziehen können, sobald das Verfahren läuft.
Bitte informieren Sie die betroffene Person über die Betreuungsanregung, denn sie hat ein Recht darauf zu erfahren, wer die Betreuung angeregt hat.
Bedenken Sie, dass eine rechtliche Betreuung für das Leben der betroffenen Person einen tiefgreifenden Einschnitt bedeutet. Bitte regen Sie eine Betreuung daher nur nach sorgsamer Abwägung an. Zusammen mit den Münchner Betreuungsvereinen informieren wir Sie hierzu gerne.
Voraussetzungen
Sie können eine Betreuung für Angehörige oder andere Personen in Ihrem Umfeld schriftlich anregen. Das Betreuungsgericht kann eine*n rechtliche*n Betreuer*in bestellen, wenn die betroffene Person
- volljährig ist,
- an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leidet,
- ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann,
- keinen entgegenstehenden freien Willen äußert,
- keine ausreichenden Vollmachten erteilt hat und
- über keine weiteren Hilfsmöglichkeiten (etwa durch soziale Dienste) verfügt.
Benötigte Unterlagen
Das Amtsgericht München stellt ein Formblatt zur Anregung einer Betreuung bereit. Bei Bedarf können Sozialdienste oder ähnliche Stellen beim Ausfüllen unterstützen.
Rechtliche Grundlagen
§ 1814 ff. BGB
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle
Mathildenstraße 3a
80336 München
Fax: +49 89 233-25056
Adresse
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