Anmietung von Schulsportanlagen
Vereine, soziale Einrichtungen, private Gruppen und kommerzielle Anbieter können für sportliche Zwecke Sporthallen, Schwimmbäder und Freisportanlagen mieten.
Beschreibung
Das Referat für Bildung und Sport bietet Vereinen, sozialen Einrichtungen, privat organisierten Gruppen und kommerziellen Anbietern die Möglichkeit städtische Schulsportanlagen anzumieten.
Eine Vermietung erfolgt grundsätzlich nur für sportliche Zwecke.
Schulsportanlagen können für die Dauer einer Saison, für ein Schuljahr oder für einzelne Termine angemietet werden. Ferienbelegungen müssen für jede Ferien separat beantragt werden. In den Weihnachtsferien stehen nur ausgewählte Sportanlagen für den Leistungssport zur Verfügung.
Arten von Sportanlagen
- Sporthallen
- Konditionsräume
- Kleinsporthallen (bis 200 Quadratmeter)
- Einfachhallen (201 bis 405 Quadratmeter)
- Doppelhallen (406 bis 810 Quadratmeter)
- Dreifachhallen (811 bis 1215 Quadratmeter)
- Schulschwimmbäder
- Freisportanlagen
Fußball
Fußball ist in sämtlichen Sporthallen nur bis zu einem Alter von 13 Jahren zugelassen.
Futsal ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Ligaspielbetrieb
- Ganzjahresbelegung
Die Überlassung schließt die Ferien und gesetzlichen Feiertage nicht mit ein. Hier ist ein separater Antrag zu Stellen. Anträge mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Belegungszeiten vor 20 Uhr werden vorrangig an Kinder-/Jugendgruppen vergeben.
Voraussetzungen
Sporthallen
- Sportgruppen mit regelmäßiger Teilnehmerzahl von mindestens zehn Personen bei Ballsportarten und 15 Personen für sonstige Sportarten
- Doppel- und Dreifachhallen nur für Sportvereine im Ligaspielbetrieb für folgende Sportarten:
- Basketball
- Volleyball
- Badminton
- Handball
- Futsal
- Hockey
Freisportanlagen
Nutzung nur in der Sommersaison (Osterferien bis Herbstferien)
Schwimmbäder
Nutzung nur von Sportvereinen und Schwimmschulen
Benötigte Unterlagen
Nur Erstbeleger
Privatsportgruppen
Personalausweis der verantwortlichen Person
Vereine
- Vereinssatzung
- Vereinsregisterauszug
- ggf. Mitgliedsnachweis Dach- bzw. Fachverband (Sportvereine)
- Freistellungsbescheid Finanzamt
Firmen
Handelsregisterauszug