Anmeldung – Orientierungsstufe (Ori)
Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe (Ori) ist eine Schule besonderer Art, die Ihr Kind auf den Übertritt in die 7. Klasse vorbereitet.
Beschreibung
Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe (Ori) ist eine Schule besonderer Art, die Ihr Kind auf den Übertritt in die 7. Klasse vorbereitet. Ihr Kind kann an der Ori nur die 5. und 6. Klasse besuchen. Es wird auf den Übertritt in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule vorbereitet. Welche weiterführende Schule besucht werden kann, entscheidet sich am Ende der 6. Klasse.
Der Einschreibetermin in die 5. Klasse der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe ist per Einwurf der erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten Quiddestraße 4 vom
3. Mai bis 6. Mai 2024
möglich. Nähere Informationen bietet die Homepage der Schule und die Broschüre zur Einschreibung.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat die 4. Klasse einer Grundschule erfolgreich besucht.
Die Plätze an der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe werden wie folgt vergeben:
Gruppe A: 60 Plätze (20 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 1,00 bis 2,33
Gruppe B: 90 Plätze (30 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 2,66
Gruppe C: 90 Plätze (30 %) für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 3,00 und 3,33
Gruppe D: Alle Schüler*innen, die keiner der Gruppen A, B und C angehören. Dazu gehören die Schüler*innen ab Notendurchschnitt 3,66 und Schüler*innen der staatlich genehmigten Schulen bzw. Schüler*innen staatlicher Grundschulen ohne Übertrittszeugnis
Wenn mehr Kinder angemeldet werden, als es Plätze gibt, entscheidet ein Losverfahren. Wenn Ihr Kind keinen Platz bekommt, können Sie es an einem Gymnasium oder einer Realschule einschreiben. Bitte beachten Sie dazu die Voraussetzungen zur Anmeldung am Gymnasium oder der Realschule. Andernfalls wird Ihr Kind automatisch durch die Grundschule in der Mittelschule angemeldet, die Ihrem Wohnort zugeordnet ist (Schulsprengel).
Benötigte Unterlagen
Am Tag der Anmeldung (Einschreibung) müssen Erziehungsberechtigte oder eine bevollmächtigte Vertretung folgende Unterlagen im Original vorlegen:
- Geburtsurkunde im Original
- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
- Nachweis des Masernimpfschutzes beziehungsweise ein Immunitätsnachweis (gemäß Masernschutzgesetz)
Referat für Bildung und Sport
Abt. 3 Realschulen und Schulen besonderer Art
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Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abt. 3 Realschulen und Schulen besonderer Art
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-83831
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