Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland

Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?

Beschreibung

Wir beraten zu folgenden pflegefachlichen Themen

  • Besonderheiten des Pflegesystems in Deutschland
  • Bereiche in der Pflege, inklusive Aufgaben- und Kompetenzfelder von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften
  • Beratungsgespräche aufgrund der vorliegenden Berufserfahrungen und Qualifikationen
Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Qualifizierungsbegleitung

Sie haben einen Studien- / Berufsabschluss aus einem anderen Land?
Sie brauchen noch eine Qualifizierung, um eine Arbeit zu bekommen, die Ihrem Beruf entspricht?

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Aufenthaltserlaubnis – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.