Qualifizierungsbegleitung

Sie haben einen Studien- / Berufsabschluss aus einem anderen Land?
Sie brauchen noch eine Qualifizierung, um eine Arbeit zu bekommen, die Ihrem Beruf entspricht?

Beschreibung

Für manche Berufe gibt es in Deutschland eine berufliche Anerkennung.
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie die berufliche Anerkennung schon beantragt haben, und Ihnen jetzt noch eine Qualifizierung fehlt.
 
Für andere Berufe gibt es in Deutschland keine berufliche Anerkennung.
Brauchen Sie deshalb eine Qualifizierung, um hier eine Arbeit zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht?
Auch dann sind Sie bei uns richtig.

Unser Angebot:

  • ​Wir erklären Ihnen das Ergebnis Ihrer beruflichen Anerkennung
  • Wir beraten Sie zu allen Optionen der Qualifizierung
  • Wir helfen bei der Suche nach passenden Kursen 
  • Wir suchen auch mit Ihnen nach einer Finanzierung  
  • Wir leiten Sie zu Sprachkursen und Bewerbungstrainings weiter
  • Wir beraten Sie telefonisch, persönlich, per E-Mail und per Videocall.

Anmeldung

  • Registrieren Sie sich bitte online.
  • Schreiben Sie in den Kommentar: "Bitte Beratung zur Qualifizierung"
  • Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Registrierung angekommen ist.
  • Die Qualifizierungsbegleitung kontaktiert Sie per Telefon oder E-Mail.

Voraussetzungen

  • Berufliche Qualifikation aus einem anderen Land (Studium oder Ausbildung)
  • Wohnort oder Arbeitgeber in München oder in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg
  • Wenn eine berufliche Anerkennung für Ihren Beruf möglich ist:
    • Sie haben die Anerkennung schon beantragt und das Ergebnis auch schon bekommen.
  • Bei Berufen ohne Anerkennung:
    • es ist noch eine Qualifizierung notwendig, damit Sie eine angemessene Arbeit bekommen.

Benötigte Unterlagen

Für die online Registrierung

  • berufliche Diplome, Zeugnisse und Zertifikate 
  • Ergebnis Ihres Antrags auf berufliche Anerkennung (wenn vorhanden)

Fragen & Antworten

Andere zuständige Stellen finden Sie unter Anerkennung in Deutschland "Beratungssuche".

Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Beratungsstelle Berufsanerkennung ZSBA.

Wenn Sie schon in Deutschland leben ist das möglich unter Bundesagentur für Arbeit "Registrierung".

Alle Informationen zum Qualifizierungszuschuss finden Sie unter "Die Qualifizierungsförderung im Rahmen des Anerkennungszuschusses" (PDF-Datei)

Bitte beachten Sie, dass einige Kurse nicht finanziert werden können und dass es Einkommensgrenzen gibt.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, registrieren Sie sich bitte für unsere Qualifizierungsbegleitung.

Rechtliche Grundlagen

Das Projekt „Qualifizierungsbegleitung“ des Regionalen Integrationsnetzwerks „MigraNet plus Region München“ wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40683

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Beratung nur nach persönlicher Terminvereinbarung.

Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige

Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.