Abschluss eines Bestattungsvertrages

Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.

Beschreibung

Komplette Organisation einer Bestattung bzw. einer Überführung.
Es werden die selben Leistungen angeboten, die üblicherweise von privaten Bestattungsunternehmen offeriert werden.

Benötigte Unterlagen

  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde ggf. Scheidungsurteil, Ausweis, unter Umständen Vollmacht,
  • Foto der oder des Verstorbenen falls Sterbebilder gewünscht
  • Graburkunde bzw. Grabnummer

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Eine bis drei Stunden

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Bestattungsgesetz sowie die Friedhofsatzung der Landeshauptstadt München. Bei Überführungen sind eventuell andere Ländergesetze sowie Friedhofssatzungen anderer Städte zu beachten.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München

Damenstiftstraße 8
80331 München

Fax: +49 89 23199209

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 8.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Ähnliche Leistungen

Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Anonyme Bestattung

Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.

Bestattung unter Bäumen

In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.

Sargbestattung

Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.

Beisetzung in Familiengrabstätten

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.

Übernahme von Bestattungskosten

In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.

Sterbeurkunde

Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Urnenbestattung

Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.

Bestattung in den Heckengärten

Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.