Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Beschreibung

Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmende, die bei einem Unternehmen in einem der folgenden Drittstaaten (Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei) angestellt sind. Das ausländische lokale Arbeitsverhältnis bleibt weiterhin bestehen und Sie werden von Ihrem Unternehmen, welches Auftragnehmer*in eines Werkvertrags in Deutschland geworden ist, nach Deutschland entsandt. Die Bundesagentur für Arbeit muss dieser Entsendung vorher zustimmen.

Visumverfahren
Vor der Einreise müssen Sie ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet über den Visumantrag und beteiligt nicht die Ausländerbehörde.

Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. 

Antrag auf Aufenthaltstitel

Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums/ Aufenthaltstitels Ihre Aufenthaltselraubnis beantragen. Bitte reichen Sie das Antragsformular  sowie die erforderlichen Unterlagen  online oder per Post ein. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Bei diesem Termin werden Ihre Fingerabdrücke für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abgenommen

Gültigkeitsdauer

Wenn Sie aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung für die Beschäftigung im Rahmen von Werkverträgen hier arbeiten, dann dürfen Sie sich zwei Jahre in Deutschland aufhalten. Wenn der Werkvertrag länger als zwei Jahre gilt, dann können Sie bis zur Höchstdauer von drei Jahren hierbleiben.

Wenn der in der Werkarbeitnehmerkarte bezeichnete Arbeitsort im Stadtgebiet München liegt, ist die Ausländerbehörde München für Ihren Antrag zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie kommen aus Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Tätigkeit als Werkvertragsarbeitnehmer*in zugestimmt

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto (erst beim Termin,Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
  • Werkvertragsarbeitnehmerkarte

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 - 12 Wochen

Gebührenrahmen

(Erst-)Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr: 100 Euro
(Erst-)Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 110 Euro
Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt bis zu drei Monaten: 65 Euro
Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 80 Euro

Rechtliche Grundlagen

Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf den seit Ende 1988 von der Bundesrepublik Deutschland mit den mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei geschlossenen Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen.

§ 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 39 BeschV
§ 35 Nr. 1 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45497

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Nur mit Termin

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte

Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.