Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Wenn Sie in der Kindertagespflege arbeiten wollen, müssen Sie eine vorbereitende Qualifizierung absolvieren. Danach wird eine begleitende Qualifizierung empfohlen.
Beschreibung
Nach dem Besuch einer Informationsveranstaltung und dem Beginn des Überprüfungsverfahrens durch das Stadtjugendamt können Sie an einer tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung teilnehmen.
Ihre Anmeldung zur Qualifizierung beim Bildungsträger hat erst Gültigkeit, wenn die für Sie zuständige sozialpädagogische Fachkraft im Sozialbürgerhaus oder im Stadtjugendamt Ihre Eignung für die Qualifizierung dem Bildungsträger bestätigt hat.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V.
Sind Sie bereits als Kindertagespflegeperson tätig und betreuen aktuell Tageskinder, können Sie eine Weiterbildung absolvieren und das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch nach 150 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend“ erwerben.
Voraussetzungen
Für die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung (Teil I):
- Freude an der Betreuung von Kindern
- Wohnsitz in München
- Mindestens Mittelschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens Level B2)
- Besuch einer Informationsveranstaltung
- Erstgespräche mit den sozialpädagogischen Fachkräften im Stadtjugendamt/Sozialbürgerhaus
- Bitte beachten Sie: Ihre Anmeldung beim Bildungsträger zur Qualifizierung hat erst Gültigkeit, wenn die für Sie zuständige sozialpädagogische Fachkraft im Sozialbürgerhaus
oder im Stadtjugendamt Ihre Eignung für die Qualifizierung dem Bildungsträger bestätigt hat.
Für die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung (Teil II):
- Erfolgreicher Abschluss einer Qualifizierung nach dem DJI-Curriculum beziehungsweise nach dem Qualitätshandbuch (QHB) mit mindestens 173 Unterrichtseinheiten oder abgeschlossene Berufsausbildung, die vom Stadtjugendamt als pädagogische Fachkraft anerkannt wurde.
- Pflegeerlaubnis
- gegebenenfalls Konzeption
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