Wählbarkeitsbescheinigung
Wenn Sie bei einer Wahl außerhalb von München kandidieren wollen und Ihren Hauptwohnsitz in München haben, müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Sie kandidieren nur in der Landeshauptstadt München?
Wenn München Ihr Hauptwohnsitz ist, müssen Sie keine Wählbarkeitsbescheinigung beantragen. Das Wahlamt prüft die Wählbarkeit aller Kandidat*innen in München automatisch auch ohne Antrag.
Sie kandidieren außerhalb von München oder in ganz Bayern?
Wenn München Ihr Hauptwohnsitz ist, müssen Sie hier beim Wahlamt eine Wählbarkeitsbescheinigung beantragen.
Ihr Hauptwohnsitz ist in einer anderen Gemeinde?
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, müssen Sie Ihre Wählbarkeitsbescheinigung dort beantragen.
Voraussetzungen
Wenn Sie kandidieren wollen, müssen Sie – je nach Wahl – am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bundestagswahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind mindestens 18 Jahre alt und
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Landtags und Bezirkswahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind mindestens 18 Jahre alt,
- wohnen seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bayern und
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Kommunalwahlen (Stadtrats- und Bezirksausschusswahlen)
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
- sind mindestens 18 Jahre alt,
- haben seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen und
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Kommunalwahlen (Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters)
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit
- sind mindestens 18 Jahre alt, aber nicht älter als 67 Jahre am Tag des möglichen Amtsantritts
- sind nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Europawahl
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU- Mitgliedstaates (Unionsbürgerschaft),
- wohnen seit mindestens drei Monaten in Deutschland und
- sind mindestens 18 Jahre alt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
Schicken Sie uns ein formloses Schreiben oder eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- Vornamen und Familienname
- Geburtsdatum
- Adresse Ihres Hauptwohnsitzes
- Art der Kandidatur (welches Mandat, welcher Wahlkreis, welche Wahl)
Das Wahlamt prüft den Antrag und schickt Ihnen die Wählbarkeitsbescheinigung mit der Post zu.
Rechtliche Grundlagen
Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG,
EuWO)
Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG,
BWO)
Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung (LWG, LWO)
Stadtrats- und OB-Wahlen, Kommunalwahlen (GLKrWG,
GLKrWO)
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 08:00 - 15:00
-
Di.
geschlossen
(Heiligabend: Sprechzeiten können abweichen) -
Mi.
geschlossen
(Weihnachten: Sprechzeiten können abweichen) -
Do.
geschlossen
(Stephanstag: Sprechzeiten können abweichen) - Fr. 08:00 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45772
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C
Zur Zeit sind keine persönlichen Besuche im Wahlamt möglich. Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich.