Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Für die Altstadt-Fußgängerzone gelten andere Regelungen als im übrigen Stadtgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie für Mitgliederwerbestände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone daher unterschiedliche Antragsformulare verwenden müssen.
Standort innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:
- Es ist nur ein Standplatz an der Theatinerstraße (Ecke Viscardigasse) möglich.
- Der Stand darf nicht größer als sechs Quadratmeter sein.
- Pavillons sind nicht zulässig.
- Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt.
Standorte im übrigen Stadtgebiet:
- Der Informationsstand darf nicht größer als neun Quadratmeter sein.
- Pavillons sind zulässig.
- Die Erlaubnis können nur gemeinnützige Organisation erhalten.
- Die Mitgliederwerbung darf nur von Mitgliedern oder Angestellten der gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden.
- Je Organisation sind pro Jahr maximal 24 Stände zulässig.
- Jeder Standort darf maximal fünfmal im Monat durch dieselbe Organisation belegt werden.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten Hinweise beim Punkt „Besonderheiten“.
Benötigte Unterlagen
Bei eingetragenen Vereinen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
- Bescheinigung über die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München