Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

mündliche Auskünfte sind kostenlos, bei schriftlichen Auskünften beträgt die Gebühr 10,00 €

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung
und Wohnungsbau

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung
und Wohnungsbau

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 31
80331 München

Wir haben für den Publikumsverkehr geschlossen, die Servicetelefone sind besetzt.

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Aufzug vorhanden, kleine Treppe (3 Stufen)

Ähnliche Leistungen

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.

Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Wohngeld Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.

München Modell – Mietwohnung

Das München Modell bietet bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen (Anfangsmiete ab circa 12 Euro pro qm). Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)

Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.

Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer Miete beantragen.

Wohnungsbörse

Mit der digitalen Wohnungsbörse trägt das Sozialreferat dazu bei, vorhandenen Wohnraum sinnvoll und effizient zu nutzen.

Mietberatung

Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienststellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.

Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen