Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie diese erneut beantragen.
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes.
- Sie haben keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Beantragung: Personalausweis, Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Vollmacht des*der Antragstellenden
- Anträge per Post, E-Mail oder Fax: ausgefülltes Formular „Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Zahlungsbeleg
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Persönliche Termine bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Zahlschalter der Stadtkasse (Barkasse) befinden sich in der Landsberger Straße 36.
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-726642
Adresse
Landsberger Straße 36
80339 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
geschlossen
(Ostermontag: Öffnungszeiten können abweichen) -
Di.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze