Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche
In begründeten Fällen können Sie als Besucher*in eine einmalige oder dauerhafte Ausnahme vom Kfz-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen beantragen.
Beschreibung
In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.
Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt. Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Angaben:
- Name der Antragsteller*in
- Begründung
- Kfz-Kennzeichen
- Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (z. B. Behindertenausweis, ärztliches Attest)
Rechtliche Grundlagen
Friedhofsatzung, Kostensatzung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Internet
Post
LHM
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.