Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.
Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen am Prüfungstag erforderlich.
Die rückwirkende Bestätigung einer in der Vergangenheit liegenden Erkrankung ist in der Regel nicht möglich.
Voraussetzungen
Eine amtsärztliche Begutachtung erfolgt nur dann, wenn durch die geltende Prüfungsordnung nachgewiesen wird, dass ein ärztliches Attest nicht ausreichend ist.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens (Auszug aus der Prüfungsordnung)
- Die Beurteilung erfolgt aufgrund des Untersuchungsbefundes, der am Untersuchungstag erhoben wurde. Auswärtige Befundberichte, die am Untersuchungstag vorgelegt werden können mit berücksichtigt werden.
- Bitte bringen Sie sämtliche relevante ärztliche Befundberichte zur Untersuchung mit.
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