Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen am Prüfungstag erforderlich. 

Die rückwirkende Bestätigung einer in der Vergangenheit liegenden Erkrankung ist in der Regel nicht möglich. 

Voraussetzungen

Eine amtsärztliche Begutachtung erfolgt nur dann, wenn durch die geltende Prüfungsordnung nachgewiesen wird, dass ein ärztliches Attest nicht ausreichend ist.



Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens (Auszug aus der Prüfungsordnung)
  • Die Beurteilung erfolgt aufgrund des Untersuchungsbefundes, der am Untersuchungstag erhoben wurde. Auswärtige Befundberichte, die am Untersuchungstag vorgelegt werden können mit berücksichtigt werden.
  • Bitte bringen Sie sämtliche relevante ärztliche Befundberichte zur Untersuchung mit. 

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Gebührenrahmen

90 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 07:45 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

Ähnliche Leistungen

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.