Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis

Angehende Beamt*innen müssen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.

Beschreibung

Bewerber*innen im öffentlichen Dienst werden von ihren Einstellungsbehörden im Rahmen des Einstellungsverfahrens im Beamtenverhältnis aufgefordert, ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorzulegen.

Für Bewerber*innen für eine Laufbahn der 2. oder 3. Qualifikationsebene (QE) beim Bayerischen Landesamt für Steuern gilt ab dem 07.09.2026 ein gesonderter Verfahrensablauf. Lesen Sie dazu bitte Abschnitt 2.

1. Verfahren mit Untersuchung im Gesundheitsamt
(für Bewerber*innen bei allen Behörden außer für das Bayerische Landesamt für Steuern)

  • Verwenden Sie für Ihren Antrag für ein amtsärztliches Gutachten den Button „zur Untersuchung anmelden“ am Anfang dieser Seite.
  • Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zu Ihren vereinbarten Terminen ab. Bei Problemen mit der Buchung schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an das in der Anmeldemaske angegebene E-Mail-Postfach.

2. Verfahren für Bewerber*Innen beim Bayerischen Landesamt für Steuern

  • Grundlage der Beurteilung ist ein Selbstauskunftsbogen mit allen wichtigen Angaben aus der Medizinischen Vorgeschichte.
  • Nach Möglichkeit erfolgt die Begutachtung nach Aktenlage, also ohne Untersuchung im Gesundheitsamt.
  • Verwenden Sie für Ihren Antrag das folgende Uploadformular .
  • Die Ärzt*innen des Gesundheitsreferats bewerten den von Ihnen hochgeladenen Selbstauskunftsbogen und die eingereichten medizinischen Befunde.
  • Sie erhalten nach etwa drei Wochen Auskunft, ob
    • das Gutachten aufgrund des Selbstauskunftsbogens erstellt wird oder ob
    • weitere medizinische Unterlagen vorgelegt werden müssen oder ob
    • eine Untersuchung im Gesundheitsamt erforderlich ist.
  • Falls eine Untersuchung erforderlich ist, erfolgt eine Terminvergabe für eine amtsärztliche Untersuchung
Information

Wichtiger Hinweis

  • Für Bewerber*innen für eine Laufbahn der 2. oder 3. Qualifikationsebene beim Bayerischen Landesamt für Steuern gilt ab dem 07.09.2026 ein gesonderter Verfahrensablauf,

  • Für Lehramtsanwärter*innen gibt es eine eigene Seite

Voraussetzungen

  • Eine Bearbeitung erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!
  • Geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer beziehungsweise Handynummer und Ihre E-Mail-Adresse an.

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung für die Amtsärztliche Untersuchung:
(gilt nicht für Bewerber*innen beim Landesamt für Steuern, diese siehe unten)

  • Untersuchungsauftrag der oder des*/der* zukünftigen Dienstherr*in (gegebenenfalls mit Kostenübernahmeerklärung)
  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Ausgefüllte und unterschriebene Beurteilungsgrundlage
  • wichtig: Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Therapeut*innen, Krankenhausberichte

Bewerber*innen beim Bayerischen Landesamt für Steuern:

  • Untersuchungsauftrag der oder des*/der* zukünftigen Dienstherr*in mit Kostenübernahmeerklärung
  • Kopie des Personalausweises mit Vorder- und Rückseite
  • ausgefüllter und unterschriebener Selbstauskunftsbogen
  • wichtig: Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Therapeut*innen, Krankenhausberichte
  • Unterschriebene Einverständniserklärung für die Übermittlung des amtsärztlichen Gutachtens an das Landesamt für Steuern​
  • Unterschriebene Einwilligung nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Zur Untersuchung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Therapeut*innen, Krankenhausberichte im Original

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

  • Nach erfolgter Untersuchung: etwa zwei Wochen, bei schwierigen medizinischen Sachverhalten länger.
  • Beurteilung des Selbstauskunftsbogens: etwa drei Wochen

Gebührenrahmen

circa 90 bis 300 Euro (wird primär von den Dienstherr*innen übernommen oder nach Antritt der Stelle in den meisten Fällen von diesen zurück erstattet).

Fragen und Antworten

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen

Beamtengesetzgebungen

Kontakt

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 07:45 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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