Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Beschreibung
Neuantrag
 Wenn Sie für Ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind, um Ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In diese können wir bis zu drei Fahrzeuge eintragen. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Umschreibung
 Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden
Verlängerung
 Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.
Voraussetzungen
Der soziale Dienst (Verein/ Verband/ Unternehmen) ist zwingend zur Durchführung fortlaufender Betreuungsaufgaben beim Patienten auf Parkerleichterungen angewiesen.
Auch Hebammen können für die nicht-stationäre Nachversorgung von Müttern und Kindern einen Parkausweis erhalten.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für den Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bild des komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Fragen & Antworten
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)
Kommunale Verkehrsüberwachung
Termin
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	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Adresse
	            	
                    Implerstraße 11
                    81371 München
                    
                    
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
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			                            		08:00 - 12:00
			                            		
 14:00 - 18:00
- Mi. 07:30 - 12:00
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- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze