Parkausweis für gewerbliche Anlieger

Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.

Beschreibung

Neuantrag Wenn Sie mit einem Geschäft, Gewerbe oder als Freiberufler*in einem Parklizenzgebiet ansässig sind, können Sie einen Parkausweis für gewerbliche Anlieger*innen beantragen. Pro Gewerbe bzw. Geschäft wird nur ein Gewerbeparkausweis ausgestellt. Dieser enthält im Regelfall kein Kennzeichen und kann somit von verschiedenen Personen genutzt werden. Selbständige Freiberufler*innen (z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte) können jeweils einen eigenen Parkausweis beantragen.

Bitte beachten Sie:
Für die Parklizenzgebiete „Altstadt“ und „Hauptbahnhof“ können generell keine Parkausweise für gewerbliche Anlieger*innen ausgestellt werden.

Verlängerung Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können

Voraussetzungen

  • Das Geschäft, der Betrieb bzw. die Firma ist nachweislich in einem Lizenzgebiet niedergelassen
  • Es ist keine private Abstellmöglichkeit vorhanden.

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Nachweis (z. B. Mietvertrag, Telefon oder Stromrechnung), dass Sie im Lizenzgebiet eine gewerbliche Niederlassung haben.
  • Bei Freiberuflern zusätzlich geeignete Nachweise für die nicht abhängige freiberufliche Tätigkeit (z.B. Nachweis Finanzamt über freiberufliche Tätigkeit oder Auszug aus Partnerschaftsregister/ Gesellschaftsvertrag o.ä.)
  • Bei gemeinnützigen Körperschaften zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.

Gebührenrahmen

  • 12 Monate/ 360 Euro
  • 24 Monate/ 720 Euro

Nachweislich gemeinnützige Körperschaften:

  • 12 Monate/ 120 Euro


Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge (Gebührenreduzierung):

  • 12 Monate/ 30 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.

Wegen Baumaßnahmen kann ich meine private Abstellmöglichkeit vorübergehend nicht nutzen. Bekomme ich einen Parkausweis? Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Nr. 4a))
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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