Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Beschreibung

Neuantrag

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen orangenen Parkausweis beantragen, mit welchem deutschlandweit verschiedene Parkerleichterungen verbunden sind. Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Verlängerung

Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss dieser neu beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.

Voraussetzungen

Art der Behinderung:

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
  • Die Behinderung ist amtlich vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) festgestellt. Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bestätigung vom ZBFS.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa 2 Wochen

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Wir haben geschlossen. In Notfällen kontaktieren Sie uns

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Parklets aufstellen

Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.

EU-Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.

Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.