Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten zwischen ein- und zwei Wochen für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.

Beschreibung

Die Ferienfreizeiten dauern in der Regel zwischen ein und zwei Wochen und richten sich nur an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.

Die Palette des Angebots reicht von Actiontagen für Sportbegeisterte über Reiterferien auf vielfältigen Pferdehöfen bis hin zu Naturerlebnisprogrammen im Voralpenland oder dem Bayerischen Wald. Zieldestinationen des Programms sind sowohl das Bayerische Umland wie auch Norddeutschland, Italien, Slowenien und Kroatien.

Die Fahrten finden mit Übernachtungen statt, sind voll betreut und werden von Ehrenamtlichen des Stadtjugendamtes begleitet. Auch die Verpflegung der Teilnehmenden ist mit inbegriffen.

Zeit:

  • Faschingsferien
  • Osterferien
  • Sommerferien

Termine

Anmeldung zum Losverfahren:

  • Faschings- und Osterferien 2025: 6. bis 19. Januar 2025
  • Sommerferien 2025: 10. bis 30. März 2025

Auslosung und Bekanntgabe der Teilnehmer*innen bis Ende des folgenden Monats. 

Bevorzugte Einbuchung:

  • Faschings-. und Osterferien 2025: 6. bis 19. Januar 2025
  • Sommerferien 2025:  17. Februar bis 17. März 2025

Voraussetzungen

Wohnsitz in München

Benötigte Unterlagen

Je nach Angebot.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Je nach Angebot.

Ermäßigungsmöglichkeiten bei geringem Einkommen (Bedürftigkeit nach § 53 AO) oder ALG-II-Bezug.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Vorab und Allgemeines


Bevorzugte Einbuchung für Kinder mit Beeinträchtigung und Unterstützungsbedarf

Das Stadtjugendamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen erreichbar und nutzbar sind.


Unser Inklusionsgedanke hat zum Ziel, jegliche Ausgrenzung zu vermeiden und allen Kindern und Jugendlichen unabhängig ihres Geschlechts, ihrer kulturellen und sozialen Herkunft und ihrer Beeinträchtigung die Chancen auf eine Teilhabe zu ermöglichen.

Wenn Ihr Kind Unterstützung benötigt oder einen besonderen Bedarf hat, können Sie es bevorzugt anmelden.

Im Sinne einer individuellen Betreuung während der Angebote benötigen wir zur Einbuchung per E-Mail die Information zum Angebotswunsch, dem Unterstützungsbedarf, das Alter sowie eine kurze und aussagekräftige Information zum Entwicklungsstand und zum Verhalten des Kindes / Jugendlichen. Durch eine Beratung finden wir mit Ihnen gemeinsam das passende Angebot.

Auch wenn nicht alle Ferienziele barrierefrei sind, versuchen wir auf individuelle Bedarfe einzugehen und eine Teilnahme zu ermöglichen.


Wer kann an Ferienfreizeiten teilnehmen?

Alle Kinder und Jugendlichen zwischen fünf und 17 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München (PLZ 80*** - 81***) haben.
 

Kann mein Kind mehrmals pro Jahr an einer Ferienfreizeit teilnehmen?

Gerne können Sie Ihr Kind für mehrere Ferienfreizeiten anmelden.

Für das Losverfahren der Sommerferien können Sie Ihr Kind für maximal für sechs unterschiedliche Angebote anmelden. Nach der Losung kann Ihr Kind an maximal vier Angeboten in den Sommerferien teilnehmen. Die Faschings- und Osterferien sind von diesen Begrenzungen ausgenommen.
 

Kann mein Kind mitfahren, obwohl es nicht in die vorgesehene Altersgruppe passt?

Begründete Ausnahmefälle (Integration) sind möglich. Eine Absprache mit dem Stadtjugendamt Ferienangebote ist zwingend erforderlich.
 

Wo kann ich das Programm der Ferienfreizeiten einsehen?

Ab Ende November wird der Flyer der Ferienfreizeiten in allen Münchner Schulen verteilt und zudem in der Stadtinformation im Rathaus sowie in vielen Stadtbibliotheken und Jugendfreizeitstätten ausgelegt. Das ausführliche Programm und die Beschreibungen der einzelnen Fahrten finden Sie als PDF zum Download auf dieser Seite oder direkt auf unserer Online-Anmeldeplattform.
 

Welche Ziele gibt es?

Die Ziele reichen vom Norden Deutschlands über das Bayerische Umland bis hin nach Italien, Slowenien und Kroatien. Die genauen, aktuellen Destinationen können Sie dem Programmheft entnehmen.
 

Wie viele Kinder fahren mit?

Die Anzahl der Teilnehmenden ist von Fahrt zu Fahrt unterschiedlich und kommt auf die Unterkünfte vor Ort sowie das pädagogische Konzept der Fahrt an. Zwischen 16 und 40 Kindern gestalten sich die Gruppengrößen. Die genaue Anzahl finden Sie bei der Beschreibung der jeweiligen Fahrt auf unserer Online-Anmeldeplattform.
 

Wie viele Betreuer*innen fahren pro Freizeit mit?

Dies ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden der Fahrt. In der Regel begleiten fünf bis neun Ehrenamtliche die Fahrt. Jedem betreuenden Team ist mindestens eine Teamleitung zugeteilt, welche auch für die telefonische Kontaktaufnahme zuständig ist.
 

Wie alt sind die Betreuer*innen?

Die Betreuenden sind in der Regel zwischen 18 und 35 Jahren alt.
 

Nach welchen Kriterien werden die Betreuer*innen ausgewählt?

Bei den Betreuenden handelt es sich zum Großteil um junge Menschen, die bereits eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben (beispielsweise Ausbildung zum/zur Erzieher/in, Student/in Sozialpädagogik etc.). Die Betreuerinnen und Betreuer absolvieren beim Stadtjugendamt ein obligatorisches Grundlagenseminar, bei welchem ihnen die wichtigsten Kenntnisse über Aufsichtspflicht, Badeordnung und Pädagogik vermittelt werden.


Anmeldeverfahren und Kosten


Wie melde ich mein Kind für eine Fahrt an?

Sie melden Ihr Kind über die Online-Anmeldeplattform für das gewünschte Angebot an. Für die genaue Erklärung zum Anmeldeverfahren  und den Ticketarten lesen Sie sich bitte unsere „So geht’s Anleitung“ aufmerksam durch. Diese finden Sie in unterschiedlichen Sprachen unter „Links & Downloads“.


In welchen Fällen kann ich mein Kind bevorzugt anmelden?

Wenn Ihr Kind/Jugendliche*r erhöhten Unterstützungsbedarf hat. Hat Ihr Kind beispielsweise eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung oder zeigt es Verhaltensauffälligkeiten, durch die es mehr oder besondere Betreuung benötigt? In diesem Fall melden Sie sich per Mail oder telefonisch. In einer Beratung wird eine Freizeit gefunden, bei der individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingegangen wird. Der Anmeldezeitraum ist vor der Vergabe der Teilnahmeplätze durch das reguläre Losverfahren. Bitte entnehmen Sie den Zeitraum für die "Bevorzugte Einbuchung" dem Programmheft.
 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Teilnahmepreis für eine Ferienfreizeit ist der Beschreibung der jeweiligen Fahrt zu entnehmen. Dieser errechnet sich nach kategorischen Tagessätzen.
Bei allen Freizeiten ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Kind Ausflugsgeld mitgeben. In der Regel beträgt das Ausflugsgeld zwischen 10 und 20 Euro pro Woche. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Merkblatt, das Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten. Das Ausflugsgeld ist an der Abfahrtsstelle in bar zu bezahlen.

Zusätzlich können Sie Ihrem Kind ein Taschengeld mit auf die Fahrt geben, das vom Kind selbst oder dem Betreuerteam aufbewahrt werden kann. Dieses Geld steht Ihrem Kind für Einkäufe und sonstiges frei zur Verfügung.


Ich beziehe Leistungen, wie viel muss ich bezahlen?

Der Teilnahmepreis reduziert sich auf den im Programmheft angegebenen Betrag. Bitte reichen Sie uns hierfür eine Kopie des kompletten und gültigen Leistungsbescheids ein. Genauere Informationen können Sie dem Programmheft entnehmen.
Hinzu kommen noch – je nach Ferienfreizeit – Zusatzkosten sowie das Ausflugsgeld. Hierauf ist keine Ermäßigung möglich. Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt, ist keine Geschwisterermäßigung möglich.
 

Ich habe geringes/ mittleres Einkommen. Kann der Teilnahmepreis ermäßigt werden?

Der Teilnahmepreis kann durch einen Zuschuss aus städtischen Mitteln reduziert werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss. Nachdem Sie bei der Online-Anmeldung angegeben haben, eine Ermäßigung zu beantragen, werden Sie aufgefordert, uns alle Nachweise postalisch einzusenden. Städtische Mittel sind begrenzt. Sie werden nach Posteingang bearbeitet. Bei Fragen können Sie sich unter 233-33 833 an das Infotelefon wenden.
 

Sind Ermäßigungen möglich, wenn mehrere Geschwister an den Fahrten teilnehmen?

Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit, dem Zirkus Simsala oder einem Workshop teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 Prozent Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular entsprechend aus.
 

Wie kann ich von der Ferienfreizeit zurücktreten?

Der Rücktritt muss grundsätzlich schriftlich erfolgen! Die Stornierungsgebühren entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen im Programmheft.
 

Ablauf der Freizeit


Wie wird mein Kind verpflegt?

Die Teilnehmenden erhalten ein Frühstück, Mittag- und Abendessen. In unseren Ferienunterkünften achten wir konsequent auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung mit Bio-Anteil. Auf Selbstversorgerfreizeiten (beispielsweise auf Campingplätzen) kochen die Teilnehmenden gemeinsam mit den Betreuerinnen und Betreuern. Den Kindern und Jugendlichen stehen tagsüber außerdem kostenlose Getränke (Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung.
 

Besteht die Möglichkeit für vegetarische oder schweinefleischlose Kost?

Bei all unseren Fahrten ist es möglich, vegetarisch oder schweinefleischlos zu essen. Dies muss dem Team der Ferienangebote oder den Betreuenden vorab mitgeteilt werden, damit die Küche informiert werden kann.
 

Wie alt sind die Kinder, die mitfahren?

Unsere Ferienangebote sind für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren konzipiert. Sie umfassen in der Regel eine Altersspanne von maximal vier Jahren, beispielsweise 8 - 12 Jahre. Diese Altersvorgabe ist bei der jeweiligen Ferienfreizeit im Prospekt und der Online-Anmeldeplattform angegeben und bindend.
 

Sind Mädchen und Jungen gemeinsam untergebracht?

Die Kinder und Jugendlichen schlafen nach Geschlechtern getrennt in Mehrbettzimmern oder Zelten. Es gibt spezielle Freizeiten für Jungen und Mädchen.
 

Was ist bei Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten?

Es ist wichtig, dass wir im Vorhinein über Allergien, Unverträglichkeiten oder Ähnliches informiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine 100%-ige Einhaltung der speziellen Ernährung nicht zu jedem Zeitpunkt zu garantieren und leisten ist. Nähere Informationen können Sie dem Prospekt entnehmen. Wir versuchen auf Besonderheiten individuell und flexibel zu reagieren, deshalb sind telefonische Absprachen mit unserem Infotelefon hier von Vorteil.
 

Kann ich mein Kind besuchen oder anrufen?

Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass einige Kinder Heimweh bekommen. Heimweh wird durch Elternbesuche und Telefongespräche meist nicht gelindert sondern oftmals gesteigert und ist bei gemeinsamen Spielaktionen schnell vergessen. Wir möchten Sie daher bitten, während der Ferienfreizeiten von Besuchen abzusehen. Telefongespräche sollten in Grenzen gehalten werden. Sollte ein Telefongespräch dennoch sehr wichtig sein, ist dies natürlich zu jeder Zeit möglich. Bitte sprechen Sie dies immer mit der Teamleitung vor Ort ab! Die Telefonnummer des Teamhandys finden Sie im Merkblatt der Fahrt.
 

Wann und wo findet die Abfahrt statt?

Über die Abfahrts- und Ankunftszeiten informieren wir Sie im Merkblatt der Fahrt, das Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten. Die Hin- und Rückfahrt erfolgt meist mit Reisebussen vom Busparkplatz an der Hansastraße 51 - 53, 81373 München. Freizeiten, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, starten und enden entweder am Münchner Hauptbahnhof am Zentralen Omnibusbahnhof an der Hackerbrücke (ZOB).


Was muss mein Kind auf die Fahrt mitnehmen?

Dies entnehmen Sie bitte dem Merkblatt oder der gesonderten Packliste, die Sie mit der Anmeldebestätigung erhalten.
 

Wie wird mein Kind beim Schwimmen beaufsichtigt?

Die Badeordnung des Stadtjugendamtes ist sehr streng. Das heißt, es erfolgt die Anmeldung bei dem/der  Bademeister*in und ein/e Betreuer*in beaufsichtigt maximal acht Kinder im Wasser. Zusätzlich muss für alle Teilnehmenden eine Einverständniserklärung für das Schwimmen vorliegen.
 

Kann sich mein Kind auch nachts an die Betreuer*innen wenden?

In jeder Nacht hat eine betreuende Person Nachtwache und ist jederzeit für die Kinder ansprechbar.
 

Werde ich im Fall von Krankheit oder Unfall meines Kindes informiert?

Die Teamleitung setzt sich im Falle von Krankheit oder Unfall unverzüglich telefonisch mit den Eltern in Verbindung. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass Sie zu jeder Zeit telefonisch für unser Team erreichbar sind!
 

Hat das Betreuungsteam die Möglichkeit sich im Notfall/ bei Unsicherheiten mit dem Stadtjugendamt in Verbindung zu setzen?

Während der gesamten Freizeit hat eine hauptamtliche pädagogische Fachkraft des Stadtjugendamtes 24-Stunden Rufbereitschaft. Diese ist rund um die Uhr für das Betreuungsteam erreichbar.
 

Was ist, wenn mein Kind sich nicht wohl fühlt?

Das Stadtjugendamt setzt Betreuer*innen ein, die dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen abwechslungsreiche und erholsame Ferien erleben. Sie betreuen die Kinder individuell, soweit dies im Rahmen der Feriengemeinschaft möglich ist und nehmen im Falle von Komplikationen mit den Eltern Kontakt auf.
In allerletzter Konsequenz müssen wir Kinder und Jugendliche, die sich nicht in die Gruppe einfügen können oder erheblich die Gemeinschaft stören, leider nach Hause schicken. Die Eltern werden im Vorfeld kontaktiert und in die Geschehnisse vor Ort miteinbezogen. Die Eltern oder von ihnen Beauftragte müssen für das Stadtjugendamt während der Freizeit erreichbar sein und sind verpflichtet, ihre Kinder in solchen Fällen abzuholen.

Rechtliche Grundlagen

Freiwillige Leistung der Jugendhilfe.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
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Post

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Meindlstraße 16
81373 München

Adresse

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