Historisches Kennzeichen für Oldtimer

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das am Ende mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

Beschreibung

  • Wenn das Fahrzeug bisher auf ein Saisonkennzeichen zugelassen oder abgemeldet war, müssen Sie eine neue eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.
  • Ab 1.10.2017 haben Sie die Möglichkeit, ein Oldtimer- mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren.  Das Kennzeichen darf maximal zwei Buchstaben und drei Zahlen beziehungsweise einen Buchstaben und vier Zahlen enthalten, welche Sie über das Internet reservieren können. Eventuell vorhandene längere Kombinationen müssen gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden.
  • Wenn das Fahrzeug bisher auf ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer zugelassen ist, müssen Sie dieses zuvor bei der Behörde widerrufen, die das Kennzeichen ausgestellt hat.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • Ein spezielles Oldtimergutachten (§ 23 StVZO) bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/ der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ab 27,10 Euro
 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Wechselkennzeichen

Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen/ändern

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.

Kennzeichen-Tausch für Fahrzeuge

Wenn Sie Ihre Kennzeichenschilder tauschen möchten, können Sie ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen/ändern

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

Ausfuhrkennzeichen

Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.