Änderung der Adresse in Fahrzeugpapieren

Hat sich die Adresse der Person oder der Firma geändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden / ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

Haben Sie Ihre Wohnadresse bereits umgemeldet, Ihre Fahrzeugpapiere jedoch noch nicht, dann können Sie das jetzt ganz bequem von zu Hause aus erledigen.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz in einem der Bürgerbüros anmelden, können Sie auch gleichzeitig Ihre Fahrzeugpapiere berichtigen lassen.

​Das können Sie jetzt auch bequem Online von zu Hause aus erledigen.

Um persönlich vor Ort Ihre Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen, brauchen Sie einen Termin. Hierfür müssen Sie zuerst eine Anlaufstelle im Kontakt auswählen.

Voraussetzungen

Es ist egal, ob Sie innerhalb München umziehen oder nach München ziehen. Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat und dem elektronischen Aufenthaltstitel muss die neue Anschrift auf dem Ausweischip aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie, eine Namensänderung (z. Bsp. bei Heirat) ist Online nicht möglich! Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin  bei Ihrer gewünschten Anlaufstelle.

Möchten Sie Ihre Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren Online ändern, dann benötigen Sie:

Internet, Technik und Nutzerkonto

  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
  • Personalausweis mit Online-Funktion
  • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
  • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin (benötigen Sie Hilfe mit der Aktivierung, so wenden Sie sich bitte an die für den eAT zuständige Stelle)​
  • BayernID- oder BundID-Nutzerkonto  oder privatem ELSTER-Zertifikat
  • ist das Fahrzeug auf Ihre Firma angemeldet: ELSTER Unternehmenskonto
  • Drucker, um mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis "sofort losfahren" zu können (für bis zu zehn Tage in Deutschland)

Möchten Sie Ihre Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren vor Ort ändern, dann brauchen Sie einen Termin an Ihrer gewünschten Anlaufstelle. Dazu lesen Sie bitte den Abschnitt "Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle vor Ort".

Benötigte Unterlagen

​Onlinefähige Fahrzeugdokumente

  • zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein) mit Rubbelfeld zum Freirubbeln des Verifizierungscodes (auf der Rückseite)​
  • falls Sie eine neue HU haben und diese noch nicht in Ihrer ZBII (Fahrzeugschein) eingetragen ist: Nummer vom Prüfbericht für Expressabruf

bei Gewerbebetrieben:

  • Ihre neue Adresse muss vorab in Ihrem ELSTER Unternehmenskonto berichtigt werden

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Online-Antragstellung dauert in der Regel nur ein paar Minuten.

Sollten Ihnen nach der Bezahlung Dokumente zum sofortigen Download bereitgestellt werden, müssen Sie diese downloaden, mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Wenn Sie nur eine Adressänderung vorgenommen haben, können Sie nach der Änderung sofort losfahren. Ihre neue ZBI (Fahrzeugschein) bekommen Sie innerhalb der nächsten 10 Tage.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kontaktangaben zu Ihrem Kontakt richtig sind. Bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen wird sich die Zulassungsstelle auf jeden Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gebührenrahmen

Online-Gebühr: Online-Zahlung / Kreditkarte / EC-Karte möglich
ab 8,20 Euro

vor-Ort-Gebühr: nur mit EC-Karte / Barzahlung
ab 12 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Voraussetzungen vor Ort:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München mit Ihrer neuen Adresse gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung) und Ihre neue Adresse ist eingetragen

benötigte Unterlagen vor Ort:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • alter Fahrzeugbrief (Vorlage einer ZB II nicht erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • bei technischen Änderungen am Fahrzeug: alle vorhandenen Bescheinigung / Gutachten der Prüforganisation
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung

bei Gewerbebetrieben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • alter Fahrzeugbrief (Vorlage einer ZB II nicht erforderlich)
  • geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
  • Handelsregister-/ Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung)


Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II
Bürgerangelegenheiten
Kraftfahrzeugzulassungs- und
Fahrerlaubnisbehörde

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