Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA

Beschreibung

Visumfreie Einreise:  

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbrittanien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und in München einen Aufenthaltstitel beantragen.

Nach der Einreise:  

Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.

Antrag und Terminvereinbarung:
Wenn Sie visumfrei einreisen und Sie sich länger als 90 Tage hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie mit Visum einreisen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen bevor Ihr Visum abläuft. Solange die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme noch nicht zugestimmt hat, kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis in der Regel noch nicht erteilen.

Für die Antragstellung und Terminvereinbarung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zu. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige:
Besitzen Ihre Ehepartner*in, Kinder oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner*in eine andere Staatsangehörigkeit, müssen diese gegebenenfalls ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Mögliche Ausnahmen von einem Erfordernis des Visums und weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Auswärtigen Amtes.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie gehören einem der oben aufgeführten Staaten an.
  • Aufenthaltserlaubnis: Nach der Anmeldung beantragen Sie in der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto(erst beim Termin, Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)

Sie wollen als Arbeitnehmer*in tätig sein:

Sie wollen selbständig oder freiberuflich tätig sein:

Für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und von Japan:

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über eine Altersversorgung (Pflichtversicherung für Selbständige bzw. Lebensversicherung in ausreichender Höhe)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen über unser Online Kontakformular ein.

Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Kanada, der Republik Korea und Neuseeland sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Diese finden Sie hier.

Sie sind nicht erwerbstätig, zum Beispiel Rentner*in:

  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Rentenbescheid mit beglaubigter deutscher Übersetzung, Sparguthaben, Verpflichtungserklärung von Dritte oder anderes)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraumes (Mietvertrag/ Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl und dem Nachweis der Miethöhe beziehungsweise Zins und Tilgung und die Höhe des monatlichen Hausgeldes/ Wohngeldes)

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen über unser Online Kontakformular ein.

Sie wollen Ihre Familienangehörigen mitbringen:

Informationen zum Familiennachzug finden Sie hier.

Hinweis:

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10-12 Wochen

Gebührenrahmen

100 Euro
 

Rechtliche Grundlagen

§ 19c Abs. 1 AufenthG, § 26 BeschV, § 41 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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