Informationsstand beantragen
Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regeln und Antragsformulare für Infostände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone.
Regeln für Infostände innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:
Hinweis: Baustellenbedingt ergeben sich unter Vorbehalt Änderungen
- begrenzte Auswahl der Standorte:
- Schützenstraße, gegenüber Anwesen Nr. 1
- Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 3
- Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 12
- Kaufingerstraße, vor Anwesen Nr. 13
- Kaufingerstraße, gegenüber Anwesen Nr. 20
- Rosenstraße, vor Anwesen Nr. 1 - 5
- Petersplatz, gegenüber Anwesen Nr. 8 (Aufstellfläche leicht abschüssig)
- Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 4
- Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 11
- Größe: maximal sechs Quadratmeter
- Pavillons sind nicht zulässig.
- Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt. Pro Organisation kann nur ein Stand pro Tag genehmigt werden.
- Zufahrtserlaubnisse für den Auf- und Abbau der Infostände können nicht erteilt werden.
Regeln für Infostände im übrigen Stadtgebiet:
- Der Standort muss so gewählt sein, dass für Fußgänger ein Durchgang von mindestens 1,60 Meter Breite frei bleibt.
- Geben Sie im Antrag den Straßennamen und die Hausnummer an.
- Größe: maximal neun Quadratmeter
- Pavillons sind in der Regel zulässig.
An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie Werbung, gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.
Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Bei eingetragenen Vereinen:
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45123
Adresse
Ruppertstraße 11
80337 München