Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zum Rentenbescheid, einschließlich dessen Überprüfung
  • zu möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide von Rentenversicherungsträgern
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
  • zur Beantragung von Akteneinsicht

Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rentenbescheide oder andere Feststellungsbescheide
  • Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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