Zweitschrift (Gewerbeschein)

Wenn Sie eine neue Ausfertigung Ihrer Gewerbeanmeldebescheinigung in München benötigen, können Sie bei uns eine Zweitschrift beantragen.

Beschreibung

Auf Antrag erhalten Sie eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldebescheinigung des jeweiligen Betriebes im sogenannten „stehenden Gewerbe“ mit Betriebssitz in München.

Sie können die Beantragung persönlich bei der Gewerbebehörde vornehmen oder diese schriftlich per E-Mail an gewerbemeldung.kvr@muenchen.de stellen.

Bei einer persönlichen Vorsprache händigt Ihnen die Gewerbebehörde die Zweitschrift sofort aus. Wenn Sie einen Antrag per E-Mail stellen, erhalten Sie die Zweitschrift per Post. Die Rechnung über 20 Euro wird Ihnen anschließend gesondert per Post zugesandt.

Für die persönliche Vorsprache müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung bildet den zuletzt gemeldeten Status ab. Sollte das Gewerbe bereits abgemeldet sein, kann keine Zweitschrift der ursprünglichen Anmeldebescheinigung erstellt werden.

Voraussetzungen

Das Gewerbe muss gemeldet sein und die Daten müssen noch aktuell sein. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben (zum Beispiel Name des*r Gewerbetreibenden, Tätigkeit oder Betriebsadresse oder bei juristischen Personen eventuell der Wechsel der vertretungsberechtigten Personen) ist eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, bei schriftlichem Antrag per E-Mail bitte in Kopie beilegen.
Bei Bevollmächtigung: aktuelle schriftliche Vollmacht und Kopie des Ausweises des*der Vollmachtgebenden sowie des*r Bevollmächtigten.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie einen persönlichen Termin haben, erhalten Sie die Zweitschrift sofort, bei einer Beantragung per E-Mail erhalten Sie die Bescheinigung per Post.

Gebührenrahmen

20 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Nein.

Ja, auf schriftlichem Antrag (siehe: Gewerbe abmelden)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. geschlossen
  • Do. geschlossen
  • Fr. 07:30 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45173

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.

Gewerbe-Anmeldung

Wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie diese bei der Gewerbebehörde anmelden.

Beratung zu Gründung und Selbstständigkeit

Wenn Sie eine berufliche Selbstständigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb anstreben oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten, unterstützen wir Sie gerne.