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Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.

Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Die Münchner Betreuungsvereine informieren und beraten Sie zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts.

Anregung einer rechtlichen Betreuung

Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Hilfen in Anlagen des Seniorenwohnens

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Hausbesuche durch Ergotherapeut*innen – THEA mobil

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.

Hilfen im Haushalt

Hilfe für Menschen, die zur Weiterführung des Haushaltes oder körperbezogenen Maßnahmen Unterstützung durch Andere benötigen.