Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Die Community Health Nurse fördert Gesundheit in Gemeinden, berät zu Prävention, koordiniert Versorgung, besucht Klient*innen zu Hause und stärkt Selbstmanagement.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.