Bayerische Ehrenamtskarte

Wenn Sie sich seit über zwei Jahren mindestens 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren, können Sie zahlreiche Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte erhalten.

Beschreibung

Die Bayerische Ehrenamtskarte bietet Vergünstigungen für staatliche und städtische Museen und Schlösser sowie weitere Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, die goldenen Ehrenamtskarte wird auf Lebenszeit ausgestellt.

Voraussetzungen

Blaue Ehrenamtskarte:

  • Engagement von mindestens 250 Stunden im Jahr seit mehr als zwei Jahren oder
  • Dienst als Reservist*in seit zwei Jahren mit mindestens 40 Einsatztagen oder
  • Ableistung eines Freiwilligendienstes (FSJ, FÖJ, BFD) oder
  • Mitarbeit im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst oder
  • Besitz einer Jugendleiter*innencard 
  • Besitz eines Ehrenzeichens für Verdienste im Ehrenamt oder
  • Besitz einer Dienstauszeichnung des Freistaats Bayern

Goldene Ehrenamtskarte:

  • Engagement von mindestens 250 Stunden im Jahr seit mehr als 25 Jahren oder
  • Dienst als Reservist*in seit 25 Jahren mit mindestens 500 Einsatztagen oder
  • Besitz eines Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
  • Besitz eines Ehrenzeichens nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen Ehrenzeichengesetz 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie beim Landesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement (LBE).

Benötigte Unterlagen

Sie können die Auszeichnung für sich selbst oder für andere engagierte Personen aus Ihrer Organisation oder Ihrem Verein beantragen. Zum Ausfüllen des Online-Formulars brauchen Sie folgende Daten:

  • Kontaktdaten und Ansprechperson der Organisation
  • Kontaktdaten der engagierten Person
  • Angaben über die ehrenamtliche Tätigkeit

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Sie erhalten die Ehrenamtskarte etwa vier bis sechs Wochen nach Antragstellung. Aufgrund hoher Antragszahlen können sich Bearbeitungszeiten aber im Einzelfall verlängern.

Fragen & Antworten

Ja, Dauer und Stundenzahl verschiedener Ehrenämter können kombiniert werden. Hierfür ist jeweils ein Nachweis der Organisation beziehungsweise des Vereins notwendig.

Nein, Sie können die Ehrenamtskarte in ganz Bayern erhalten. Sie müssen aber den Antrag bei der Gemeinde stellen, bei der Sie gemeldet sind.

Ja, Sie können eine engagierte Person vorschlagen und die Ehrenamtskarte für sie beantragen. Dabei müssen Sie jedoch einen Nachweis der Organisation oder des Vereins hochladen, bei der sich Ihre Freund*in engagiert.

Landeshauptstadt München

Direktorium
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten
D-I-ZV

Post

Landeshauptstadt München
Direktorium
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten
D-I-ZV

Marienplatz 8
80331 München

Adresse

Marienplatz 8
80331 München

Mo - Mi 08:00 - 12:00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

2029 werden ehrenamtliche Richter*innen für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Sie können sich ab sofort für dieses Ehrenamt vormerken lassen.

Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Alle Informationen für ein (erweitertes) Führungszeugnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkei bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung bekommen Sie hier.

Auszeichnung „München dankt!“

Wenn Sie mindestens 80 Stunden jährlich ein Ehrenamt ausüben, bedankt sich die Landeshauptstadt München bei Ihnen mit einer Urkunde und einem Gutscheinheft.

Mosaik Jugendpreis – mit Vielfalt gegen Rassismus

Projekte, die sich gegen Rassismus oder für Dialog und Begegnung einsetzen, können mit dem Mosaik Jugendpreis – mit Vielfalt gegen Rassismus ausgezeichnet werden.

Engagement als Schulweghelfer*in

Sie wollen Ihre Zeit den Schulkindern widmen und uns helfen, die Schulwegsicherheit zu erhöhen? Wir beraten und begleiten Sie gerne.

München dankt! Schüler*innen

Auszeichnung der Landeshauptstadt München für im schulischen Bereich ehrenamtlich engagierte Schüler*innen

Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Projekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit können mit bis zu 10.000 Euro von der Stadt gefördert werden.

Bewerbung für das Schöffenamt

Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten.

Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung

Wenn Sie sich für Menschen mit Unterstützungsbedarf einsetzen wollen, können Sie eine rechtliche Betreuung übernehmen.