Unterbringung bei bestehender Wohnungslosigkeit

Sie haben Ihre Wohnung verloren? Wir können Sie vorübergehend unterbringen und Ihnen bei der Suche nach einer neuen, dauerhaften Wohnmöglichkeit helfen.

Beschreibung

Vorübergehende Unterbringung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bringen wir Sie sofort vorübergehend unter. Sie bekommen einen freien Bettplatz in einem städtischen Notquartier oder Clearinghaus, einer Pension oder einer Einrichtung eines freien Trägers der Wohnungslosenhilfe.
Frauen mit und ohne Kinder können zudem in einem Frauenhaus, einer Mutter-Kind-Einrichtung oder einer speziellen Einrichtung für Frauen untergebracht werden.

Vermittlung in dauerhaftes Wohnen

Leben Sie in einer Unterkunft, unterstützen wir Sie bei Ihrer Suche nach einer eigenen Wohnung. Je nach Ihren Voraussetzungen

  • helfen wir Ihnen bei der Beantragung einer öffentlich geförderten Wohnung (sogenannte Sozialwohnung),
  • übernehmen wir die Kautionskosten für Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt,
  • schlagen wir Sie für spezielle Wohnungsbau-Programme oder Übergangs-Wohnformen vor.

Benötigte Unterlagen

Wir müssen prüfen, ob Sie unsere Leistungen bekommen können. Dafür brauchen wir von Ihnen, falls vorhanden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis oder EU-Freizügigkeitsbescheinigung
  • Mutterpass, falls sie schwanger sind
  • Scheidungsurteil, Sorgerechtsnachweis
  • Nachweise der Wohnungslosigkeit, zum Beispiel
    • Auszugsaufforderung
    • Räumungsurteil
    • Gerichtsvollziehermitteilung über den Zwangsräumungstermin
  • Einkommensnachweise:
    • Gehaltszettel, Lohnabrechnung, Kontoauszug
    • Nachweis über das Kindergeld,
    • Bescheide über Arbeitslosengeld (I, II), Grundsicherung, Sozialhilfe, Rente
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten müssen oder die Sie erhalten
    • Belege und Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Fahrzeugschein, Sparbuch, Depotauszug, Lebensversicherungs-Police, Nachweise über Wohnungs- oder Hausbesitz)
  • Nachweise über Ihre Schulden, zum Beispiel Kreditvertrag, Pfändungsnachweise, Eidesstattliche Versicherung
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis über sonstige persönliche Verhältnisse
  • Nachweis über Ihre Bemühungen selbst eine Wohnung, ein Hotel-, Pensions- oder Untermietzimmer zu finden

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
FB Wohnen und Unterbringung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
FB Wohnen und Unterbringung

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-40693

Adresse

Franziskanerstraße 8
81669 München

Raum: 003 bis 007

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 08:00 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Melden Sie sich bei der Infothek an.

Ausschließlich bei akut benötigter Unterbringung am selben Tag steht zusätzlich ein Bereitschaftsdienst am Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr bis 15 Uhr zur Verfügung.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an einen der anderen Notdienste für Wohnungslose.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Haushaltsbudgetberatung - FIT-FinanzTraining

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.

Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien

Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.

Notdienste und Hilfen für Wohnungslose

Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.

Betteln

Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.

Antrag auf Stiftungsmitteln – Privatperson in einer Notlage

Sie wohnen seit mindestens einem Jahr in München, sind bedürftig und befinden sich ein einer Notlage? Dann können Sie Stiftungsmittel beantragen.

Betreuung, Integration und Unterbringung Geflüchteter

Wenn Sie wohnungslos in München und aus einem anderen Land geflohen sind, gibt es die Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnraums mit sozialpädagogischer Betreuung.

Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München

Beratung und Hilfe bei Ver- und Überschuldung, außergerichtliche Regelungen mit Gläubigern, Unterstützung bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.