Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.
Beschreibung
Zuständig ist die Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie bescheinigt, dass der Aufteilungsplan mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmt.
Sondereigentum kann als abgeschlossen bescheinigt werden, wenn die Räume, die das einzelne Sondereigentum bilden, gegenüber anderen Wohnungen, sonstigen Räumen und dem gemeinschaftlichen Eigentum dauerhaft räumlich abgetrennt sind. Ein freier Zugang zum jeweiligen Sondereigentum muss jederzeit gewährleistet sein.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Lageplan im Maßstab 1:1000
- alle Grundrisse des Gebäudes, auch von nicht ausgebauten Dachräumen und Spitzböden im Maßstab 1:100
- Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
Rechtliche Grundlagen
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
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