Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können.

Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie

  • seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind (§§ 22-25 AufenthG) und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention besitzen oder in Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen wurden, besteht für Sie auch die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG mit abweichenden Voraussetzungen zu beantragen.

Antragstellung und Termin

Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Sie können auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten bei uns vorsprechen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz (Reiseausweis für Ausländer oder Flüchtlinge).
  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland. Auf die erforderliche Aufenthaltszeit wird die Zeit eines Asylverfahrens angerechnet.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22 bis 25 AufenthG.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie sind ausreichend krankenversichert.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen. Hiervon ausgeschlossen sind Unterkünfte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1).
  • Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Pass oder Passersatz (Reiseausweis für Ausländer oder Flüchtlinge)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)

Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt

  • Sie sind verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, dann können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch von der*dem Partner*in sein.

Bei Arbeitnehmer*innen

  • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
  • Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung zum Lebensunterhalt
  • Arbeitsvertrag/ Ausbildungsvertrag

Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid) und
  • Bei Selbständigen: aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung oder aktuelle betriebswirtschaftliche Abrechnung
  • Bei Freiberuflichen: aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung der Steuerberatung, Honorarvertrag, Auftragsrechnungen sowie Kontoauszüge zu den Auftragsrechnungen
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung)
  • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
  • Erklärung zum Lebensunterhalt
    Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.

Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung:

  • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Informationen vom städtischen Versicherungsamt zur Beantragung der Wartezeitauskunft erhalten Sie hier.
    oder
  • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

Nachweis über ausreichenden Wohnraum und die monatlichen Kosten:

  • Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
  • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
  • Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebe-nenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.

Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

  • Sprachzertifikat Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
    Oder
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    Oder
  • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
    Oder
  • sonstiger Sprachnachweis
    und
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

20 Wochen

Gebührenrahmen

  • Asylberechtigte, Personen mit Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzberechtigte und Resettlement- und humanitäre Aufnahmen sind gebührenbefreit.
  • In allen übrigen Fällen: 113,00 EUR
  • Kosten für den Versand des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): 5,50 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Abweichende Voraussetzungen gelten bei der:

  • Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge
  • Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren (für Kinder)
  • Allgemeinen Niederlassungserlaubnis

Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Formulare und Links“.

Ihre Niederlassungserlaubnis ist weiterhin auch dann gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abge-laufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Sie müssen hierfür Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre bisherige Niederlassungserlaubnis vorzeigen (Passübertrag).

Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:

  • Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
    • Schulbesuch im Ausland
    • Arbeiten im Ausland
    • Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
    • Heirat im Ausland
    • Niederlassen im Ausland
  • Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).

Rechtliche Grundlagen

§ 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz, § 9 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45595

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. geschlossen
    (Heiligabend: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Mi. geschlossen
    (Weihnachten: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Do. geschlossen
    (Stephanstag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Fr. 07:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

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