Antrag auf Stiftungsmittel – Soziale Einrichtungen

Als Körperschaft können Sie Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für Projekte in München beantragen.

Beschreibung

Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für (soziale) Einrichtungen.

Zuschussantrag auf Stiftungsmitteln Institutionen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • steuerbegünstigte Körperschaften,
  • für Projekte in München
  • die unmittelbar dem betroffenen Personenkreis zugute kommen.

Eine Unterstützung ist nur möglich wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular (siehe unter Links & Downloads) mit
  • aktuellem Freistellungsbescheid des Finanzamtes (bestehend aus 3 Seiten)

Fragen & Antworten

Was kann gefördert werden?

  • bewährte Projekte, Strukturen und Hilfsangebote
  • Projekte mit neuen Ansatzpunkten und Anstoß-Charakter
  • Projekte zur Verbesserung von Einrichtungen
  • Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe und Eigeninitiative
  • Eine Beantragung von Fördermitteln für Honorarkosten im Rahmen eines Projekts ist möglich.
  • projektbezogene anteilige Personal- und Verwaltungskosten (wie Honorare)   


Was wird nicht gefördert?

  • laufenden Verwaltungskosten, Mietkosten und Energiekosten
  • laufenden Personalkosten (Finanzierung von festen oder zeitlich begrenzten Stellen)
  • Büroausstattung für bestehendes Personal
  • Dauerförderung (nur in begrenztem Ausmaß möglich)
  • nachträgliche Defizitfinanzierung für schon stattgefundene Projekte und Anschaffungen


Hinweis:

  • Vorrangige (gesetzliche) Leistungen müssen vorher ausgeschöpft sein.
  • Stiftungsmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
  • Preisnachlässe und Skonti sind zu nutzen, ansonsten könnten sich Rückzahlungsverpflichtungen ergeben.

Rechtliche Grundlagen

Stiftungsmittel sind freiwillige Leistungen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Stiftungsverwaltung

Post

Fax: +49 89 233-49304

Adresse

Ridlerstraße 75
80339 München

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