Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Die Münchner Betreuungsvereine informieren und beraten Sie zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts.

Beschreibung

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung, eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen in eine Situation gelangen, in der er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann.

​Sie können sich an die Münchner Betreuungsvereine wenden, wenn Sie ​

  • mit einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung für Alter, Krankheit und Unfall vorsorgen wollen.
  • als Bevollmächtigte*r eingesetzt wurden und Beratungsbedarf haben.

Die Münchner Betreuungsvereine bieten Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an.

Fragen & Antworten

Die Münchner Betreuungsvereine

  • informieren zur Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
  • vermitteln ehrenamtliche Betreuer*innen und unterstützen Sie mit Beratung und Fortbildungen.
  • beraten interessierte und betroffene Personen zum Thema Vorsorge und Betreuung sowie vom Gericht bestellte ehrenamtliche Betreuer*innen.

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in (m/w/d) für zu Betreuende in der Landeshauptstadt München, die nicht zu Ihren Angehörigen oder Ihrem Bekanntenkreis zählen?

Dann melden Sie sich bitte entweder bei den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle (siehe Kontakt) oder per E-Mail an: betreuungsstelle.soz@muenchen.de oder bei einem der Betreuungsvereine in Ihrer Nähe.

Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V.

Post

Fax: +49 89 8346950

Adresse

Bodenseestraße 3a
81241 München

Ähnliche Leistungen

Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige

Sie suchen als älterer oder pflegebedürftiger Mensch Unterstützung? Sie möchten sich als Angehörige*r oder Bezugsperson beraten lassen? Diese Stellen helfen weiter.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.

Hausbesuche durch Ergotherapeut*innen – THEA mobil

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.

Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.

Münchner Pflegebörse

Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch

Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.