Erstattung von Entgelt-Ermäßigung nach EKI-Plus
Wenn Ihre Eltern-Kind-Initiative Leistungen des EKI-Fördermodells erhält, können Sie über EKI Plus den Ausgleich für entgangene Elternentgelte beantragen.
Beschreibung
Mit EKI-Plus können Eltern-Kind-Initiativen die Differenz zwischen den neuen, reduzierten Elternentgelten und den bisher tatsächlich erhobenen Elternentgelten bis zu einem maximalen Ausgleichsbetrag erstattet bekommen.
Für das bisher erhobene Spiel- oder Materialgeld erhalten geförderte Einrichtungen eine Ausgleichszahlung von maximal 10 Euro pro Kind und Monat.
Zudem können festgesetzten Elternentgelte nochmals einkommensabhängig reduziert werden beziehungsweise eine Ermäßigung aufgrund von Geschwistern vorgenommen werden.
Voraussetzungen
- Die Eltern-Kind-Initiative (EKI) nimmt am EKI-Fördermodell teil.
- Die EKI stellt einen Antrag auf Teilnahme an EKI-Plus.
- Die Eltern-Kind-Initiative erhebt die Entgelte nach der neuen Entgelttabelle in der Richtlinie EKI-Plus vom 1. Januar 2024.
- Die Sorgeberechtigten werden vor Aufnahme der Kinder über die Möglichkeiten der Entgeltermäßigungen informiert.
- Es wird keine zusätzliche Gebühr für Material- oder Spielgeld berechnet.
- Es dürfen keine weiteren Gebühren erhoben werden.
- Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie EKI-Plus.
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