Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.
Beschreibung
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre medizinische Behandlung selbst zu entscheiden, hilft eine Patientenverfügung. In der Verfügung können Sie vorab festlegen, welche Maßnahmen in konkreten Krankheitsfällen ergriffen werden sollen und welche nicht.
Verweisen Sie in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auf Ihre Patientenverfügung und informieren Sie Ihr*en Bevollmächtige*n oder Ihre Betreuungsperson. So stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung berücksichtigt werden können.
Hinweis: Eine Patientenverfügung bedarf keiner Beglaubigung.
Voraussetzungen
Solange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie jederzeit Ihre Patientenverfügung aufsetzen, ändern oder widerrufen.
Benötigte Unterlagen
Sie können die Vorlage der Münchner Betreuungsstelle nutzen oder ein eigenes Dokument schreiben. Ihr Wille muss unmissverständlich aus dem Dokument hervorgehen. Auch ist es wichtig, dass die konkreten Krankheitssituationen eindeutig beschrieben sind. Wir empfehlen, sich für die Erstellung der Patientenverfügung ärztlichen Rat einzuholen.
Die Vorlage ist im „Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ enthalten, die Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen können. Gedruckte Exemplare erhalten Sie bei der Betreuungsstelle oder an den Infotheken der Sozialbürgerhäuser. Wir schicken Ihnen bis zu zwei Vollmachten mit der Post zu, wenn Sie uns einen mit 1,60 Euro frankierten Rückumschlag zuschicken.
Fragen & Antworten
Muss eine Patientenverfügung medizinisch geprüft werden?Eine medizinische oder auch rechtliche Überprüfung ist nicht vorgeschrieben. Eine ärztliche Beratung kann aber hilfreich sein, um die Patientenverfügung korrekt auszufüllen.
Es ist sinnvoll, eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen oder eine Vertrauensperson auf den sonstigen Aufbewahrungsort hinzuweisen.
Muss ich die Patientenverfügung erneuern?
Eine Pflicht besteht nicht. Um die Aktualität zu bestätigen, sollten Sie Ihre Patientenverfügung jedoch alle ein bis zwei Jahre neu unterschreiben.
Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
Die Münchner Betreuungsvereine informieren Sie individuell, wohnortnah und kostenfrei. Auskunft zur Patientenverfügung und anderen Vorsorgeverfügungen erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 1814 ff. BGB
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Sozialgesetzbücher
Sozialreferat
Schuldner- und Insolvenzberatung, Betreuungsstelle
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