Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Beschreibung
Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Die Verzichtserklärung erfolgt formlos und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist. Falls Sie ehrenamtlich tätig sind oder seit mindestens zehn Jahren im Ausland leben, kann der Verzicht immer genehmigt werden.
Wichtiger Hinweis
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.
Voraussetzungen
- Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit oder mehrerer anderer Staatsangehörigkeiten,
- kein aktives Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat,
- keine Wehrpflicht
Benötigte Unterlagen
- deutsches Ausweisdokument
- Nachweis über die anderen Staatsangehörigkeiten
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Kontakt
Einbürgerungsbehörde
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Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-44890
Adresse
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