Anliegerauskünfte über Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München Erschließungsbeiträge.
Beschreibung
Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.
Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Erschließung gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig.
Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Erschließung gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig.
Landeshauptstadt München
Baureferat
Baureferat
Verwaltung und Recht
VV - Erschließung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Baureferat
Verwaltung und Recht
VV - Erschließung
Friedenstraße 40
81671 München
Adresse
Friedenstraße 40
81671 München
Nach Absprache