Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.
Erst nach Erhalt der Bewilligung dürfen Sie die Errichtung einer Ladestation oder einer elektrischen Vorrüstung beauftragen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Versorgung mit Ökostrom
- Standort im Stadtgebiet München auf Privatgrund (öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich)
- Es werden maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller gefördert.
- In einem Fördervorhaben muss mindestens eine Ladestation mit mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.
Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.
Benötigte Unterlagen
- Im Förderportal können Sie einen Antrag stellen.
- Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Nachweise, die von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) benötigt werden, sind aufgelistet im "Merkblatt für WEG" unter "Links & Downloads".
Fragen & Antworten
Förderfähig ist öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für das Laden von E-Autos. Es wird dabei zwischen folgenden Förderobjekten unterschieden:
- Elektrische Vorrüstungen für Ladepunkte bis 22 kW
- Ladestationen bis 22 kW
- Ladestationen mit mehr als 22 kW inklusive elektrischer Vorrüstung.
Die Förderung von ausschließlich elektrischer Vorrüstungen ist nicht möglich. Pro Antrag muss mindestens eine Ladestation mit einem Ladepunkt beantragt und errichtet werden. Pro errichtetem beziehungsweise beantragtem Ladepunkt können bis zu zehn elektrische Vorrüstungen (das heißt für 10 Stellplätze) gefördert werden. Dabei muss pro Stellplatz je 1 Förderobjekt "LIS Vorrüstung für Normalladepunkt" beantragt werden, um die höchstmögliche Förderung dafür erhalten zu können. Außerdem müssen die Ladestationen im Rahmen 1 Fördervorhabens beantragt und errichtet werden. Eine Errichtung außerhalb des geförderten Vorhabens ist nicht möglich.
Nein, da zwingende Vorraussetzung für die Förderung sowohl der Bezug mit Ökostrom als auch der Standort im Stadtgebiet München ist, können nur Ladestationen gefördert werden die fest mit dem vorhandenen Hausnetz verbunden sind. Eine angeschlossene Ladestation über eine Steckerverbindung ist nicht förderfähig.
Die elektrische Vorrüstung beinhaltet alle Arbeiten einschließlich Arbeiten am Hausanschluss bis hin zum elektrischen Anschluss am Stellplatz des Ladepunkts. Enthalten sind Kosten für Planung, Lastmanagement und Kosten für Verkabelung. Auch Erdarbeiten die in direktem Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur stehen können bei den Kosten der Vorrüstung angerechnet werden.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Ausführliche Informationen zur Förderung von Ladeinfrastruktur in WEG - wie z. B. Hinweise zur richtigen Antragstellung, Umgang mit Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie erforderliche Nachweise - finden Sie weiter unten bei "Links & Downloads" im "Merkblatt für WEG".
Der Antrag kann online im Förderportal der Landeshauptstadt München eingereicht werden. Den Link finden Sie im Bereich "Links & Downloads".
Der Kauf beziehungsweise die Bestellung der Ladeinfrastruktur darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.
Ja, eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt. Eine Anzahlung im Rahmen eines Crowdfundings zählt ebenfalls als Beginn der Beschaffung.
Ladeinfrastruktur wird mit 40 Prozent der Nettokosten gefördert. Der maximale Förderbetrag ist abhängig von der Art der Ladestation.
Elektrische Vorrüstung für Ladepunkte bis 22 kW: 1.000 Euro pro Ladepunkt
Ladestation bis 22 kW: 500 Euro pro Ladepunkt
Ladestation inklusive Vorrüstung ab 22 kW: 10.000 Euro pro Ladepunkt
Bei Ladeinfrastruktur ist eine Förderung von Kauf, Miete oder Leasing möglich. Gefördert werden die Leasing- beziehungsweise Mietkosten über 3 Jahre.
Bitte beantragen Sie insbesondere bei einer Leasing-/Mietladelösung pro Normalladepunkt immer zusätzlich das Förderobjekt "LIS Vorrüstung für Normalladepunkt", damit die höchstmögliche Förderung erfolgen kann.
Ja, gebrauchte Ladestationen sind grundsätzlich auch förderfähig. Es wird eine Rechnung von einem Händler benötigt. Der Ankauf bei Privatpersonen ist nicht förderfähig.
Für jedes Förderobjekt ist eine Seriennummer anzugeben. Diese befindet sich bei den Lastenrädern und Anhängern meist direkt am Rahmengestell eingraviert oder auf einem Aufkleber. Bei den Wallboxen lässt sich die Seriennummer entweder dem Prüfprotokoll oder dem Typenschild direkt am Wallboxgehäuse und dort oft auch unter einem Strich-/QR-Code entnehmen. Bei der Vorrüstung stellt die Seriennummer die Stellplatznummer dar. Als Nachweis für die Seriennummer im Förderportal reicht ein Foto bzw. das Dokument, aus dem die Seriennummer hervorgeht, aus.
Für jede geförderte Ladeeinrichtung ist eine Haltedauer von 36 Monaten zwingend vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.
Geförderte Ladeeinrichtungen müssen innerhalb der Stadtgrenzen Münchens installiert und mit 100 Prozent Ökostrom betrieben werden.
Die Errichtung darf nur auf Privatgrund und im öffentlich oder nicht öffentlich zugänglichen Bereich erfolgen.
Förderfähig sind maximal 50 Ladepunkte und 50 elektrische Vorrüstungen pro Kalenderjahr und Antragsteller.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
Wir empfehlen grundsätzlich immer zu jedem Normalladepunkt auch die jeweilige Vorrüstung zu beantragen, damit die höchstmögliche Förderung erreicht werden kann. Das Förderobjekt "LIS Vorrüstung für Normalladepunkt" bezieht sich immer auf nur 1 Stellplatz.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Referat für Klima- und Umweltschutz
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