Adressänderung im eAT nach Umzug

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.

Sie können dies gemeinsam mit der Anmeldung im Bürgerbüro erledigen.
Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Wartezeiten.

Benötigte Unterlagen

  • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • gültiger Pass oder Passersatz

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

  • Montag 7.30 – 13 Uhr
  • Dienstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
  • Mittwoch 7.30 – 13 Uhr
  • Donnerstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
  • Freitag 7.30 – 13 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.

Verlust oder Diebstahl eID-Karte

Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.

eID-Karte (EU/EWR)

Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.

Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.