Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein

Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.

Sie können sich für das Kalenderjahr nach dem Prüfungsjahr von der Hundesteuer befreien lassen. Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Prüfung einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Hund hat erfolgreich die Prüfung in einer Hundeschule oder einem Verein abgelegt.
  • Sie beantragen die Befreiung für den Hund in Ihrem Haushalt das erste Mal.
  • Sie haben den Hundeführerschein freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung abgelegt.
  • Ihr Hund ist sicherheitsrechtlich nicht auffällig.

Für Kampfhunde ist eine Befreiung auch dann nicht möglich, wenn sie ein Negativzeugnis haben.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag, in dem Sie auch bestätigen, die Prüfung freiwillig und ohne Verpflichtung abgelegt zu haben
  • Prüfungsbestätigung Ihrer Hundeschule: Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung sowie die notwendigen Inhalte für die Prüfungsbestätigung sind in der Hundesteuersatzung beschrieben. Hundeschulen können das Muster für eine Prüfungsbestätigung als Vorlage nutzen. Bei Bedarf können von der ausstellenden Hundeschule oder dem Verein zusätzliche Prüfungsunterlagen angefordert werden.
  • Bestätigung über die sicherheitsrechtliche Unbedenklichkeit Ihres Hundes, zu beantragen unter tierschutz-tierseuchen.kvr@muenchen.de.

Sie können Ihren Antrag auf Befreiung persönlich, postalisch oder per E-Mail einreichen.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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Abmeldung eines Hundes

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Anmeldung eines Hundes

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.

Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Vorfälle mit gefährlichen Hunden

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

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